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6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Haldensleben

Stadt Haldensleben
Die Bürgermeisterin

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung der 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Haldensleben

Der Landkreis Börde hat die vom Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 03. Dezember 2020 festgestellte 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben (Feststellungsbeschluss: Beschluss-Nr. 127 -(VII.)/2020) mit Erlass vom 09.03.2021, Aktenzeichen: 2021-00419, gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728) und des § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S.288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S.712, 713) genehmigt.

Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB, § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und § 18 der Hauptsatzung der Stadt Haldensleben in der zurzeit geltenden Fassung, wird die vorliegende Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde zur 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben mit dieser Bekanntmachung wirksam.

Das Plangebiet der 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben umfasst das Wohngrundstück „Am Benitz 7“ und die straßenseitige Zuwegung einschließlich des Wendehammers und ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

Die 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung beim Bauamt der Stadt Haldensleben, Abteilung Planung/Umwelt, Markt 20-22, 39340 Haldensleben, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann gemäß § 6 Abs. 5 BauGB die 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. Parallel wird die 6. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Haldensleben mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet eingestellt. Die Unterlagen können jederzeit unter http://www.haldensleben.de/Start/Bauen-Umwelt/Stadtplanung eingesehen werden.

Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Deckblattes schriftlich gegenüber der Gemeinde Eching unter Darlegung des die Verletzung oder den Mangel begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind

Haldensleben, 12.04.2021

Wendler
Stellv. Bürgermeisterin

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Begründung zur 6. Änderung des FNP

Planausfertigung zur 6. Änderung des FNP

Zusammenfassende Erklärung zur 6. Änderung des FNP