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Solarleitlinie

Mit der Verabschiedung des landeseigenen Klima- und Energiekonzepts hat das Land Sachsen-Anhalt die verstärkte Notwendigkeit und Dringlichkeit aufgezeigt, sich den aktuellen Herausforderungen des Klimawandels zu stellen. Mit dem Beschluss der Leitlinie zum umweltverträglichen Ausbau und zur Gestaltung von Freiflächensolaranlagen auf landwirtschaftlichen Flächen (Solarleitlinie) vom 28.09.2023 trägt die Stadt Haldensleben einen Teil dazu bei.

Die Stadt Haldensleben befürwortet und unterstützt den Ausbau der erneuerbaren Energien, sieht sich aber auch in der Aufgabe den Ausbau möglichst gesellschafts-, umwelt- und raumverträglich zu gestalten. Freiflächenanlagen sollten so geplant werden, dass sie einen positiven Beitrag zu Klimaschutz, Biodiversität, Natur- und Umweltschutz sowie der ländlichen Entwicklung leisten.

Die vorliegende Solarleitlinie dient der Stadt Haldensleben als Orientierungshilfe in Bezug auf die Standortwahl, die Planung und die Gestaltung von Freiflächensolaranlagen in der Bauleitplanung und den Unternehmen der Solarwirtschaft als Handlungsempfehlungen zum Ausbau der Solarenergie. Die Leitlinie definiert Flächen, die zur Gewinnung von Solarenergie geeignet und Flächen, die von Freiflächensolaranlagen freizuhalten sind.

Ziel ist es, neben der energetischen Nutzung der Solarenergie auch die vielfältigen Optionen zur Verbesserung der Biodiversität gezielt zu adressieren. Insbesondere in der Feldflur befindet sich heute die Biodiversität in extremer Bedrängnis. Solarparks können auf zuvor intensiv bewirtschafteten Ackerflächen bei extensiver Unterhaltungspflege zu einer Verbesserung des ökologischen Zustandes der Fläche führen. Im Gegensatz dazu können sie auf extensiv bewirtschafteten Acker- und Grünlandstandorten zu einer Beeinträchtigung der Lebensräume von seltenen und geschützten Arten führen. Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft können demnach sehr unterschiedlich sein und müssen differenziert im Einzelfall beurteilt werden.

Die Solarleitlinie ist hier verlinkt.