Stadtplanung
Die Abteilung Stadtplanung der Stadt Haldensleben ist zuständig für räumliche und städtebauliche Planungen innerhalb des Gemeindegebiets.
Das Aufgabenfeld der Stadtplanung umfasst:
- Stellungnahmen zu übergeordneten Planungen (z.B. Landesentwicklungsplan, Regionaler Entwicklungsplan) bzw. Fachplanungen (z.B. Planfeststellungsverfahren der Bundesstraßen B 71n oder B 245n)
- Aufstellung von Bauleitplänen (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan)
- Erstellung städtebaulicher Verträge nach BauGB
- Verkehrskonzeptionen (z.B. Radverkehrskonzeption, Konzeption zum ruhenden Verkehr)
- Einzelhandelskonzept
- informelle Planungen der Stadtentwicklung und Städtebauförderung (Stadtentwicklungskonzept, integrierte Handlungskonzepte, Dorfentwicklung)
- Städtebauförderung (Altstadtsanierung, Stadtumbau Ost, Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren)
- Steuerung und planerische Umsetzung städtebaulicher Einzelprojekte
- Betreuung von Verfahren externer Planungsträger
- planungsrechtliche Beurteilungen zu privaten und öffentlichen Bauvorhaben
- Maßnahmen der Neuordnung bebauter oder unbebauter Grundstücke durch Umlegung nach §§ 45 ff. BauGB Prüfung des Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB (Baugesetzbuch)
- Baulandkataster
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch) zu Bauvorhaben
- Erklärung der Genehmigungsfreistellung gemäß § 61 BauO LSA (Bauordnung) für Bauvorhaben im Geltungsbereich von Bebauungsplänen
- Hausnummernvergabe