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Städtebauförderung

Seit 1971 ist die Städtebauförderung des Bundes eines der wichtigsten Instrumente für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zur Verfügung gestellt.

Die Städtebauförderung ist das Leitprogramm einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und resilienten Stadt. Sie zielt auf Klimaschutz und eine Anpassung an den Klimawandel, die Erhaltung von lebendigen Stadt- und Ortskernen sowie die Schaffung von Wohnraum und bedarfsgerechten Infrastrukturen ab. Weiterhin soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Zur Verwirklichung dieser Förderziele hat der Bund folgende Programme aufgesetzt:

  • Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten

In der Stadt Haldensleben werden derzeit je 2 Fördergebiete mit dem Programm „Lebendige Zentren“ und „Sozialer Zusammenhalt“ unterstützt. Dies sind die Gebiete „Altstadt“ und „Haldensleben Süd“ (Lebendige Zentren) sowie die Fördergebiete „Rolandgebiet“ und „Süplinger Berg“.

Leitfäden zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für private Vorhaben im Bereich „Sozialer Zusammenhalt“ und „Lebendige Zentren“

Mit der Einführung der Leitfäden zum Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für private Vorhaben im Bereich der Fördergebiete soll eine klar geregelte monetäre Unterstützung privater Vorhaben aufgezeigt werden, sofern sie den Bestimmungen des Programms entsprechen, sich aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (INSEK) ableiten lassen und den im Leitfaden genannten Förderschwerpunkten zugeordnet werden können. Grundsätzlich gilt, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung oder auf eine bestimmte Förderhöhe aufgrund des Leitfadens besteht. Die Stadt Haldensleben entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Förder- und Haushaltsmittel.

Leitlinie zum Verfügungfond Haldensleben

Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen Ideen und Initiativen der Bürger unterstützt und die Innenstadt wiederbelebt werden. Gleichzeitig soll eine Verbesserung des öffentlichen Raums erreicht werden.

Dazu übernimmt der Stadt Haldensleben eine anteilige Förderung von investiven Projekten und Maßnahmen sowie projektvorbereitende Aktionen, die aus lokalem Engagement heraus entwickelt werden und eine nachhaltige Verbesserung der direkten Umgebung initiieren. Es stärkt die Möglichkeit der Bürger zur Gestaltung von mehr Lebensqualität in der Stadt. Im Haushalt stehen dafür jährlich im Rahmen von Städtebaufördermittel 20.000 Euro zur Verfügung. Geförderte Projekte müssen den Zielen und Maßnahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Haldensleben entsprechen und dürfen keine Folgekosten für die Stadt verursachen. Weiterhin müssen Projekte einen Nachweis zur Anpassung an die Risiken des Klimawandels erbringen, sowie der Aktivierung von privatem und privatwirtschaftlichem Engagement dienlich sein.

Die Leitlinie stellt den Rahmen für förderfähige Initiativen sowie Bewertungskriterien zur Beurteilung der Anträge vor.