Hundehaltung abmelden
Für die Inanspruchname dieser Dienstleistung ist eine Terminbuchung erforderlich.
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Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Anmeldung:
- Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Impfausweis des Hundes
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)
- Formular Hundeanmeldung
Ummeldung:
- bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
Abmeldung:
- bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Hundesteuermarke
- Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden
- Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung
Gebühren:
- Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
- Für alle anderen Hunde gilt:
Anmeldung |
10 Euro |
Um- und Abmeldung |
7 Euro |
Gebühren (Kosten)
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Fristen
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.