Approbation als Tierarzt/Tierärztin beantragen
Wenn Sie als Tierarzt arbeiten wollen, brauchen Sie eine Berufsberechtigung: die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Approbation beziehungsweise die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs vor Ausübung des tierärztlichen Berufs stellen.
Zuständige Stelle
Sie erhalten die Approbation von dem Bundesland, in dem Sie die Tierärztliche Prüfung abgelegt haben. Wenn Sie die tierärztliche Ausbildung außerhalb von Deutschland abgeschlossen haben, wird sie von dem Bundesland erteilt, in dem Sie zukünftig arbeiten wollen.
Für Sachsen-Anhalt wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt.
Gebühren (Kosten)
für die Approbation: von 120 Euro bis 401 Euro
für die vorrübergehende Berufserlaubnis: von 150 Euro bis 234 Euro
Rechtsgrundlage
- Approbation als Tierarzt