Hundehaltung ändern wegen Umzug
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Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
Anmeldung:
- Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Impfausweis des Hundes
- Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)
- Formular Hundeanmeldung
Ummeldung:
- bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
Abmeldung:
- bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
- gültiges Personaldokument
- Hundesteuermarke
- Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden
- Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung
Gebühren:
- Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
- Für alle anderen Hunde gilt (ab 01.06.2024):
Anmeldung |
20 Euro |
Um- und Abmeldung |
10 Euro |
Rechtsgrundlage(n)
Frist
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.