Adressänderung im Personalausweis beantragen
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Sie sind umgezogen? Die neue Adresse muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.
Volltext
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
Voraussetzungen
Ihre Anschrift hat sich geändert.
Gesamtübersicht Beantragung von Personaldokumenten
Beantragung Personalausweis, elektronische Identitätskarte ab dem 16. Lebensjahr, Reisepass ab dem 18. Lebensjahr
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Vorhandenes Dokument
- Geburtsurkunde bei ledigen Personen (bei EU Bürgern internationale oder mit Apostille versehene Urkunde)
- Eheurkunde bei verheirateten, geschiedenen, verwitweten Personen (bei EU-Bürgern internationale bzw. mit Apostille versehene Urkunde)
- 1 biometrisches Foto (nicht älter als ein Jahr). Es werden keine Automatenfotos akzeptiert!
Personaldokument |
Gebühren |
Ausstellungs- |
Dokumente für |
Gebühren |
Ausstellungs- |
|
Personalausweis ab 24 Jahre |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Vorläufiger |
10,00 |
sofort |
|
Vorläufiger Personalausweis |
10,00 Euro |
sofort |
Personalausweis |
22,80 |
3 – 4 |
|
Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger |
37,00 Euro |
3 – 4 Wochen |
Reisepass |
37,50 |
4 – 6 |
|
Reisepass bis 24 Jahre |
37,50 Euro |
3 – 6 Wochen |
||||
Reisepass |
70,00 |
3 – 6 |
||||
Expresszuschlag |
32,00 |
4 – 5 |
Expresszuschlag für Reisepass |
32,00 Euro |
4 – 5 |
Hinweise für die Beantragung von Personaldokumenten für Minderjährige: |
Notwendige Unterlagen
-
Geburtsurkunde des Kindes
-
Biometrisches Lichtbild (ausschließlich vom Fotografen)
-
Wenn vorhanden, alten Kinderreisepass/Ausweis mitbringen
Zu beachten:
-
Die Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie deren Personalausweise/Reisepässe müssen vorliegen.
-
Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter persönlich bei der Beantragung anwesend ist und vom anderen Sorgeberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung und dessen Personalausweis/Reisepass zur Beantragung vorlegt.
Wichtig:
-
Bei NICHT verheirateten Sorgeberechtigten ist zusätzlich der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
-
wenn ein Sorgeberechtigter verstorben ist, die Sterbeurkunde
-
bei allein Sorgeberechtigten ist eine aktuelle Negativbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom zuständigen Jugendamt vorzulegen ODER
-
nach Ehescheidung das rechtskräftige Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung, ist hier NICHTS zum Sorgerecht geregelt ist nach Nr. 1 zu verfahren
-
ACHTUNG: Für die Abholung bzw. den Empfang des Dokumentes müssen ebenfalls alle Sorgeberechtigten zustimmen.
- Einverständniserklärung Personalausweis/Reisepass vor Vollendung des 16. Lebensjahres
- Vollmacht zur Abholung von Dokumenten Minderjähriger
Verfahrensablauf
Ihre neue Anschrift muss auf Ihrem Personalausweis vermerkt werden.
Melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und Ihre neue Adresse vor.
Auf Ihrem Personalausweis wird ein Aufkleber mit der neuen Anschrift angebracht. Die neue Adresse wird auch auf dem Chip Ihres Ausweises gespeichert.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
- bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde ggf. vorhandenen Reisepass
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Frist
Sie müssen die Änderung schnellstmöglich beantragen.