Landschaftsplan
Der Landschaftsplan (§ 11 des Bundesnaturschutzgesetztes [BNatSchG]) stellt die gesamtörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege flächendeckend dar. Die Grundlage bilden die übergeordneten Landschaftsrahmenpläne sowie das Landschaftsprogramm, die vom Land Sachsen-Anhalt aufgestellt werden. Sie sind stets dann fortzuschreiben, wenn wesentliche Veränderungen der Landschaft vorgesehen oder zu erwarten sind.
Landschaftsplan der Stadt Haldensleben
Der Landschaftsplan der Stadt Haldensleben besteht seit 1994. Im Jahr 2004 wurde der Landschaftsplan fortgeschrieben und ist seit 2008 wirksam. Die Fortschreibung umfasst die Stadt Haldensleben mit den Ortsteilen Hundisburg, Satuelle, Uthmöden und Wedringen. Die Fortschreibung erfolgte in drei Teilabschnitten. Der 1. Teilabschnitt umfasst die Aktualisierung der Biotoptypenkartierung, der 2. Teilschnitt umfass die Entwicklung des Zielplans sowie Fachpläne zu den Themen Klima/Luft und Windenergie und der 3. Teilabschnitt umfasst die Ausarbeitung des Maßnahmenplans. Der Landschaftsplan ist im Rathaus einsehbar.
Landschaftsplan der Stadt Haldensleben, Gemarkung Süplingen
Am 01.01.2014 erfolgte die Eingemeindung der Ortschaft Süplingen in die Stadt Haldensleben. Zum Zeitpunkt der Eingemeindung lag für die Ortschaft Süplingen noch kein Landschaftsplan vor. Die Ergänzung der Gesamtfortschreibung des Landschaftsplans der Stadt Haldensleben um die Ortschaft Süplingen ist seit 2021 wirksam.
Landschaftsplan der Gemarkung Süplingen - Begründung
Karte 3 - Bewertung der Bodenfunktion
Karte 5 - Biotop und Nutzungsplan
Karte 6 - Landschaftsbild und Landschaftserleben