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Approbation als Arzt oder Ärztin beantragen


Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis.

Volltext

Wenn Sie in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten möchten, benötigen Sie eine gesonderte Berufsberechtigung - die Approbation oder die Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die höherwertige Berufszulassung dar.
Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe.

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist zuständig, wenn Sie Ihr Studium in Sachsen-Anhalt absolviert haben.

Voraussetzungen

  • Sie benötigen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium
  • oder nach Absolvieren der Ausbildung im Ausland 
    • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Ausland,
    • einen gleichwertigen Ausbildungsstand
    • die persönliche Eignung

Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Bescheinigung
  • Erklärung zur Straffreiheit

Beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe können Sie eine Übersicht über die erforderlichen Unterlagen anfordern.

Kosten

EUR 120 bis 265.

Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.



  • Hinzu kommen Kosten für die Zustellung der Approbation.

    Gebühr: Mindestens 150,00 EUR, höchstens 250,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle bestätigt Ihnen nach maximal einem Monat, dass Ihr Antrag und Ihre Unterlagen angekommen sind. Wenn die Unterlagen vollständig sind, dauert das Verfahren maximal 3 Monate.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie bereits einen Berufsabschluss als Ärztin oder Arzt im Ausland erworben haben, finden Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundes.


Wenn Sie im Ausland den Beruf eines Arztes ausüben möchten, wird in der Regel ein "Certificate of Good Standing" benötigt. Diese Bescheinigung wird ebenfalls durch das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe ausgestellt.Die Bescheinigung erhalten Sie, wenn Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Sachsen-Anhalt tätig waren.