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Hund anmelden


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Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.

Volltext

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.

Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.

An- Um- und Abmeldung von Hunden in Haldensleben

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

Anmeldung:

  • Bereits ausgefülltes Formular zur Anmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Impfausweis des Hundes
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (Police bzw. Versicherungsschein)

    - Formular Hundeanmeldung

Ummeldung:

  • bereits ausgefülltes Formular zur Ummeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument

Abmeldung:

  • bereits ausgefülltes Abmeldung eines Hundes (nicht verpflichtend bei persönlicher Vorsprache)
  • gültiges Personaldokument
  • Hundesteuermarke
  • Tierärztliche Bescheinigung, wenn vorhanden

    - Formular Hundeabmeldung/Hundeummeldung

Gebühren:

  • Gebührenfrei für Hunde, die vor dem 1. März 2009 geboren sind.
  • Für alle anderen Hunde gilt (ab 01.06.2024):
Anmeldung
20 Euro
Um- und Abmeldung
10 Euro

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
  • Kennnummer des Transponders
  • Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
  • Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
  • Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.

Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.

Frist

Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.