- aktueller Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen »RF« im Original (Vorder- und Rückseite) oder in beglaubigter Kopie oder
- Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens »RF«
- bedarfsweise weitere Nachweise
Achtung:
Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Das Original ist zum dortigen Verbleib bestimmt. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.