Es fallen mindestens Kosten an für:
- die Durchführung der Leichenschauen,
- die Beurkundungen,
- die Einäscherung,
- den Leichentransport,
- das Grabnutzungsrecht (»Erwerb« der Grabstelle),
- den Sarg oder die Urne,
- Verwaltungskosten,
- unter Umständen Kosten für das Bestattungsunternehmen.