Inhalt

Es fallen mindestens Kosten an für:

  • die Durchführung der Leichenschauen,
  • die Beurkundungen,
  • die Einäscherung,
  • den Leichentransport,
  • das Grabnutzungsrecht (»Erwerb« der Grabstelle),
  • den Sarg oder die Urne,
  • Verwaltungskosten,
  • unter Umständen Kosten für das Bestattungsunternehmen.