Verstirbt eine Person, erfolgt eine Meldung an das Gesundheitsamt.
Das Ordnungsamt versucht dann, über Meldebehörden, Standesämter, Kirchengemeinden / Religionsgemeinschaften und Nachlassgerichte Angehörige, oder Beauftragte der verstorbenen Person und den Bestattungswunsch der verstorbenen Person ausfindig zu machen.
Ist diese Suche innerhalb der Bestattungsfrist erfolglos, veranlasst das Ordnungsamt eine " Bestattung von Amts wegen ".
Hierbei sind auch religiöse Besonderheiten zu beachten. Dabei kommt die Gemeinde für die Kosten einer einfachen Bestattung auf.
Die Ordnungsbehörde kann sich auch eines Bestattungsinstituts bedienen.