- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular sowie Anlage 1 Datenschutzerklärung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Bestätigung über den Wohnsitz in SachsenAnhalt
- Nachweis über eine evtl. Namensänderung
- Nachweis Ihrer Berufsqualifikation
- Ausbildungsnachweise sowie Fächer und Notenübersicht
- Nachweise über Berufserfahrung als Heilpädagogin oder Heilpädagoge
- Nachweise sonstiger Qualifikationen
- Bescheinigung, dass der Beruf im Ausbildungsstaat ausgeübt werden darf
- Auskunft über bereits gestellte Anträge auf Anerkennung. Geben Sie dann an, bei welcher Stelle Sie den Antrag gestellt haben.
Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.