- Sie stellen einen schriftlichen Antrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen und richten diesen an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
- Im Anschluss wird geprüft, ob Ihre Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Wenn das nicht der Fall ist, werden Sie schriftlich aufgefordert, die entsprechenden Dokumente nachzureichen.
- Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Heilpädagogin/ des Heilpädagogen entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
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Innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen wird Ihnen von der zuständigen Stelle mitgeteilt, ob
- eine Anerkennung erfolgt,
- Defizite in der Qualifikation vorliegen und daher vor der
- Anerkennung Ausgleichmaßnahmen notwendig sind,
- eine Anerkennung nicht erfolgen kann.
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