Inhalt
  • Antrag
  • ein eigenhändig unterschriebener Lebenslauf mit einer Darstellung des schulischen und beruflichen Werdegangs,  
  • Angaben zu Sprachkursen, Fort- und Weiterbildungen seit Einreise nach Deutschland,
  • ein Identitätsnachweis,
  • Bestätigung über den Wohnsitz in Sachsen-Anhalt,
  • Bescheinigung über eine Namensänderung,
  • im Ausland erworbene Schulabschlüsse und Ausbildungsnachweise sowie Fächer- und Notenübersichten in Originalsprache und Übersetzung,
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrungen und sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind (im Original oder beglaubigte Kopie),
  • eine Erklärung, ob und bei welcher Stelle ein Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt wurde und ob bereits ein Bescheid erteilt wurde
  • bereits erteilte Bescheide sind ebenfalls beizufügen.

Zeugnisse,  Bescheinigungen und Nachweise zur Person müssen Sie als amtlich beglaubigte Kopien einreichen. Die fremdsprachigen Unterlagen und Nachweisen müssen Sie von einer allgemein beeidigten und öffentlichen bestellten Übersetzerin oder einem allgemein beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer übersetzen lassen.

Die zuständige Stelle kann Sie auffordern, innerhalb einer angemessen Frist weitere Informationen zu Inhalt und Dauer der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen sowie zu sonstigen Berufsqualifikationen vorzulegen.