Einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit und Erteilung der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger können alle Personen stellen, die in Ihrem Herkunftsland qualifiziert sind, als Heilerziehungspflegerin beziehungsweise Heilerziehungspfleger zu arbeiten.
Es ist irrelevant, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in welchem Land Sie Ihre Qualifikation erworben haben.
Die staatliche Anerkennung für den Beruf »staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin"/ »staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" wird erteilt, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
- Sie sind zur Ausübung des jeweiligen Berufes im Ausbildungsstaat berechtigt
- zwischen den nachgewiesenen Berufsqualifikationen und der entsprechenden landesrechtlich geregelten Berufsqualifikation bestehen keine wesentlichen Unterschiede.