Die Anzeigepflicht gilt für:
- den Betrieb von Zweigniederlassungen,
- den Betrieb einer unselbständigen Zweigstelle,
- die Verlegung der Betriebsstätte,
- die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes,
- Änderungen der Anzeige.
Die Anzeigepflicht gilt für: