Inhalt
  • Sie sind Erblasserin oder Erblasser.
  • Sie sind testierfähig. Das bedeutet,
    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt und
    • geschäftsfähig.
  • Das Testament darf nur an Sie persönlich zurückgegeben werden.
  • Ein gemeinschaftliches Testament darf nur an beide Eheleute zurückgegeben werden. Das gilt auch für gemeinschaftliche Testamente von registrierten Lebenspartnerinnen beziehungsweise Lebenspartnern.

Die Rückgabe eines Erbvertrages kann nur an alle Vertragschließenden gemeinschaftlich erfolgen.