Alternativen zeigt das Baulandkataster der Stadt
Es ist im Grunde genommen eine Partnerschaftsvermittlung für Häuslebauer. Der eine sucht Bauland für sein Eigenheim, der andere hat’s. Auch wenn in den größeren Wohngebieten noch Kapazitäten bestehen, ziehen manche Bauherren ein Grundstück in einer gewachsenen Lage vor. Während Einheimische in der Regel die Eigentümer von unbebauten Grundstücken „per Buschfunk“ ausfindig machen können, gestaltet sich dies für Auswärtige deutlich schwieriger.
An dieser Stelle setzt das Baulandkataster der Stadt Haldensleben an, das durch die Verwaltung zusammen mit einem Dienstleister erarbeitet wurde. Bereits seit 2019 ist es auf der städtischen Homepage www.haldensleben.de im Bereich „Bauen & Umwelt“ einsehbar. Es basiert auf dem in der Stadt eingesetzten Geoinformationssystem.Im Vorfeld wurden 169 Baulücken identifiziert, mehr als 300 Eigentümer wurden mehrfach angeschrieben, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen. Denn im In-teresse der Stadt und im Sinne der Bauwilligen ist es, dass ein möglichst großes Angebot in dem Baulandkataster präsentiert werden kann, gerade angesichts der derzeit massiven Nachfrage.
Das Angebot wird rege genutzt: 81 Anfragen verzeichnete die zuständige Abteilung Bauplanung und Umwelt bislang. Von den 50 Grundstücken des Startbestandes wurden bereits 9 erfolgreich vermittelt (Stand: Dezember 2020).
Die Erstellung des Baulandkatasters ist ein formelles Verfahren gemäß § 200 Baugesetzbuch. Theoretisch ermächtigt der Stadtratsbeschluss die Verwaltung, all jene Grundstücke, bei denen die Eigentü-mer nicht ausdrücklich widersprochen ha-ben, im Kataster zu veröffentlichen.
Das Baulandkataster basiert auf Freiwilligkeit. In Haldensleben wird niemand gezwungen, sein Grundstück „auf den Markt zu werfen“. Das Kataster basiert ungeachtet der rechtlichen Rahmenbedingungen auf Freiwilligkeit. Die Fäden zwischen Anbietern und Suchenden laufen in der Verwaltung zusammen. Die persönlichen Ansprechdaten werden den Interessenten nicht genannt – falls ein Interessent zu einem Grundstück ins Gespräch kommen möchte, wird der Kon-taktwunsch über die Verwaltung weitergeleitet – und der Eigentümer entscheidet, ob er auf die Anfrage reagiert. |