- Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
- eine beglaubigte Ablichtung der Exmatrikulationsbescheinigung (für Rechtswissenschaften)
- einen eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Lebenslauf
- eine Geburtsurkunde
- gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original
- bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
- gegebenenfalls eine beglaubigte Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
- Führungszeugnis (Belegart »O«)
- bei ausländischen Staatsangehörigen: eine gültige Aufenthaltsbescheinigung
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