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Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie 4 Pflichtstationen und eine Wahlstation.

Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre.

Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

In Sachsen-Anhalt können Sie den Vorbereitungsdienst in folgenden Landgerichtsbezirken absolvieren:

  • Magdeburg
  • Halle
  • Dessau-Roßlau
  • Stendal