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Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen.

Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind,
  • keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben.