Es gibt keine Frist.
Manchmal fehlen noch Unterlagen im Verfahren. Die zuständige Stelle informiert Sie dann, bis wann Sie die Unterlagen nachreichen müssen. Das Verfahren kann sich dadurch verlängern.
Für Sachsen Anhalt gilt:
Die Eignungsprüfung findet im Dezember statt. Sie müssen den Antrag bis zum 31. Juli einreichen.