Es fallen Kosten an für:
- die Durchführung der Leichenschauen (nicht bei Fehlgeburten),
- die Beurkundungen,
- die Einäscherung,
- das Grabnutzungsrecht (»Erwerb« der Grabstelle),
- den Sarg,
- die Urne,
- das Bestattungsunternehmen.
Sofern Sie eine Trauerfeier durchführen, fallen zusätzliche Kosten an (z.B. für die Trauerhalle, für den/die Trauerredner/in, Bewirtung etc.).
Die Höhe der Kosten hängt von der Art und Weise der Bestattung ab.
Sollten Sie die Kosten nicht aufbringen können, wenden Sie sich schnell an Ihr zuständiges Sozialamt.