Es müssen dieselben Voraussetzungen wie für eine Feuerbestattung erfüllt sein.
Diese sind:
- Durchführung der beiden Leichenschauen, das gilt nicht für Fehlgeborene,
-
Beurkundung des Sterbefalls,
- bei Totgeborenen ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen
- bei Fehlgeborenen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich Datum, Umstand der Fehlgeburt und Name und Anschrift der Mutter ergeben
- Die Urne ist biologisch abbaubar