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Eine Bestattung darf im Regelfall frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen.

Die Erdbestattung soll innerhalb von 10 Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden.

Die untere Gesundheitsbehörde (= Landkreis) kann eine frühere Bestattung aus religiösen Gründen erlauben oder aus Gründen der Hygiene anordnen. Sie kann auch eine spätere Bestattung erlauben, wenn dem keine hygienischen Gründe entgegenstehen.