- Durchführung der Leichenschau, das gilt nicht für Fehlgeburten,
-
Beurkundung des Sterbefalls,
- bei Totgeburten ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen
- bei Fehlgeborenen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, aus der sich Datum, Umstand der Fehlgeburt und Name und Anschrift der Mutter ergeben,
- Ablauf der Wartefrist oder Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde, die Beisetzung vor Ablauf der Wartefrist durchzuführen,
- Erwerb eines Nutzungsrechts an einer Grabstelle.
Die weiteren Voraussetzungen erfragen Sie bitte bei Ihrem Bestattungsinstitut.