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Nachweise Ihrer Ausbildung. Das sind zum Beispiel:
- Prüfungszeugnisse
- Diplome
- Befähigungs- und Ausbildungsnachweise
- Urkunden
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bei beruflichen Vorkenntnissen Falllisten, die folgende Angaben enthalten:
- Akten- oder Geschäftszeichen
- Gegenstand
- Zeitraum
- Art und Umfang der Tätigkeit
- Sachstand
- Anonymisierte Arbeitsproben
- Lebenslauf
- Passbild
- Die geforderten Befähigungs- oder Ausbildungsnachweise müssen in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz von einer nach den dortigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zuständigen Behörde ausgestellt worden sein.
Hinweis:
Bitte reichen Sie die Unterlagen mit einer beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache ein. Reichen Sie die Nachweise als Abschrift oder Kopie mit amtlicher Beglaubigung ein.