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Die Zulassung zu der Eignungsprüfung setzt folgende Bedingungen voraus:

  • Sie besitzen einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der im Herkunftsland zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt. Der Befähigungs- und Ausbildungsnachweis muss von einer zuständigen Behörde ausgestellt worden sein. Der Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis muss bescheinigen, dass Sie in dem Staat, in dem Sie die Berufsqualifikation erworben haben, zur Hilfe in Steuersachen berechtigt sind.
  • Sie haben Ihre Ausbildung erfolgreich absolviert.
  • Ihre Ausbildung wurde gleichwertig anerkannt
  • Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht anerkannt wird, Sie aber Bestandsschutz haben
  • Bei nicht reglementierten Berufen: Sie müssen in den letzten 10 Jahren mindestens 1 Jahr als Steuerberater oder -beraterin gearbeitet haben. Sie müssen dabei mindestens 16 Stunden pro Woche gearbeitet haben. Das Herkunftsland muss Ihnen bescheinigen, dass Sie auf den Beruf vorbereitet wurden.