Wenn Sie Ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland als Steuerberater oder -beraterin arbeiten möchten, muss Ihre Eignung überprüft werden. Diese sogenannte Eignungsprüfung ist eine verkürzte Steuerberaterprüfung. Sie können auch eine Steuerberaterprüfung beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
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