Inhalt

Je nach Sachverhalt wenden Sie sich bitte an die Schulleitung oder an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung, wenn Sie

  • Mutter oder Vater sind und durch den Besuch der Schule daran gehindert werden, Ihr Kind ausreichend zu betreuen,
  • an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder an einer Einstiegsqualifizierung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch teilnehmen,
  • an einem Freiwilligendiensten aufgrund bundesrechtlicher oder landesrechtlicher Vorschriften teilnehmen,
  • eine Berufsfachschule für Gesundheitsberufe besuchen, auf die das Schulgesetz Sachsen-Anhalt keine Anwendung finde oder
  • In Fällen, in denen eine anderweitige geeignete Ausbildung oder Betreuung gesichert erscheint.

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt, wenn Sie

  • Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine Schule zu besuchen oder am Sonderunterricht teilzunehmen oder
  • Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind.