Inhalt

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte:

  • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
  • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen