Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
- Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r oder Anerkannter Sachverständiger der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- die erforderliche Einrichtung muss vor der Ausübung zur Verfügung stehen.
- Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar
- Sie können Ihre Pflichten als Sachverständige oder Sachverständiger ausüben
- Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt