Die Gebühren für eine Erbausschlagung ergeben sich aus dem Wert der Erbschaft .
Ist der Nachlass überschuldet, fallen bei einer Erbausschlagung nur Kosten in Höhe von 30 Euro an.
Die Gebühren für eine Erbausschlagung ergeben sich aus dem Wert der Erbschaft .
Ist der Nachlass überschuldet, fallen bei einer Erbausschlagung nur Kosten in Höhe von 30 Euro an.