Inhalt

Folgende Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Soll die Ausschlagung für eine minderjährige Erbin oder einen minderjährigen Erben erklärt werden: gegebenenfalls ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich
    • Auskünfte hierzu erteilt das Nachlassgericht. Den Antrag müssen Sie bei dem Familiengericht stellen, das für den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zuständig ist.
    • Bei Ausschlagung durch Betreuerin oder Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.