Folgende Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Soll die Ausschlagung für eine minderjährige Erbin oder einen minderjährigen Erben erklärt werden:
gegebenenfalls ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich
- Auskünfte hierzu erteilt das Nachlassgericht. Den Antrag müssen Sie bei dem Familiengericht stellen, das für den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes zuständig ist.
- Bei Ausschlagung durch Betreuerin oder Betreuer: Genehmigung des Betreuungsgerichts.