- Sie gehen persönlich zum Nachlassgericht und lassen Ihre Erklärung schriftlich aufnehmen.
- Alternativ gehen Sie zur Notarin oder zum Notar und lassen Ihre Erklärung von diesem beglaubigen. Anschließend muss die Erklärung zum Nachlassgericht gebracht werden.
- Wichtiger Hinweis: Ein formloser Brief an das zuständige Nachlassgericht genügt nicht.
- Möglich ist es auch, die Ausschlagungserklärung in öffentlich beglaubigter Form beim Nachlassgericht abzugeben.
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