- Die Gebühren für eine Erbausschlagung ergeben sich aus dem Wert der Erbschaft
- Ist der Nachlass überschuldet, fallen bei einer Erbausschlagung nur Kosten in Höhe von 30 Euro an
- Der Notar/ die Notarin berechnet zusätzliche Kosten (Mehrwertsteuer und Auslagen).
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