Inhalt

Gültigkeitsdauer des Europäischen Berufsausweises:

  • bei vorübergehender Tätigkeit (Dienstleistung): In den meisten Fällen 18 Monate. Wenn Ihr Beruf Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben könnte und nicht automatisch anerkannt wird (z.B. Physiotherapeuten und Bergführer): 12 Monate
  • bei dauerhafter Tätigkeit (Niederlassung): unbefristet