Sie benötigen eine der folgenden Berufsqualifikationen aus einem Land der EU oder des EWR:
- Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester oder Krankenpfleger für allgemeine Pflege)
- Apothekerin oder Apotheker
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
- Bergführerin oder Bergführer
- Immobilienmaklerin oder Immobilienmakler
Wenn Sie Ihre Berufsqualifikation nicht in der EU oder dem EWR erworben haben, können Sie eventuell auch einen Europäischen Berufsausweis beantragen. Folgende Voraussetzungen gelten:
- Ihre Berufsqualifikation wurde bereits in einem Land der EU oder des EWR anerkannt und
- Sie haben nach Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation mindestens drei Jahre lang Ihren Beruf in diesem Land ausgeübt.