Inhalt
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Blaue Karte EU.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag beim demselben oder einem anderen Arbeitgeber.
  • Ihr Gehalt wird mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, bei Mangelberufen (Naturwissenschaftler/innen, Mathematiker/innen, Ingenieure/Innen, Humanmediziner/innen, IT- Fachkräfte) 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Für das Jahr 2020 beträgt das jährliche Bruttomindestgehalt in Regelberufen 55.200 Euro, in Mangelberufen 43.056 Euro.
    Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
  • Die ausgeübte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein.
  • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
    Für die Zustimmung müssen u.a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten an gleicher Position vergleichbar sein.
  • Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis (z.B. Approbation als Apotheker oder Apothekerin).