- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres gültigen Visums oder Ihrer gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Geltungsdauer Ihres Arbeitsvertrags und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
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