Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.
Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.
Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.
Bevor Sie eine Prostitutionsstätte betreiben, müssen Sie die Erlaubnis beantragen.
Die zuständige Stelle prüft dann, ob die baulichen und gewerblichen Standards eingehalten sind.
Sie erhalten die Erlaubnis dann schriftlich.