Inhalt

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde;

Für das beschleunigte Fachkräfteverfahren:

Ausländerbehörde am Ort der Betriebstätte, bei der die Ausländerin bzw. der Ausländer eingesetzt werden soll, soweit keine zentrale Stelle für die Durchführung des Verfahrens eingerichtet wurde