- Sie möchten sich in Deutschland aufhalten, um einen Studienplatz zu suchen.
- Sie sind aufgrund Ihres Schulabschlusses zum Besuch einer deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs berechtigt.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz für die Dauer Ihres Aufenthaltes aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
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