Inhalt
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Sie können einen Schulabschluss, der Sie zu einem Hochschulzugang berechtigt oder einen Abschluss einer deutschen Auslandsschule vorweisen.
  • Sie können Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer der Ausbildungsplatzsuche gesichert.