Dauer (bei Spanne): 6 bis 8 vor Ablauf des Visums
Bemerkung (für weitere Informationen zur Gültigkeit):
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Dauer (bei Spanne): 6 bis 3
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung. Eine Verlängerung ist rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit bei der Ausländerbehörde zu beantragen.