Inhalt
  • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums nach § 16b Absatz 7 Aufenthaltsgesetz.
  • Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
  • Sie können einen Studienplatz nachweisen.