Inhalt
  • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und - sofern dies für die Einreise erforderlich war ein zweckentsprechendes Visum.
  • Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer anerkannten Bildungseinrichtung in Deutschland.
  • Es handelt sich um ein Vollzeitstudium.
  • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert.
  • Abhängig von den Studienvoraussetzungen Ihres Studiengangs müssen Sie evtl. für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse (in der Regel mindestens auf dem Niveau B2) gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen. Es ist kein Nachweis über die Sprachkenntnisse zu erbringen, wenn diese bereits im Rahmen der Zulassungsentscheidung durch die aufnehmende Hochschule geprüft worden sind oder im Rahmen eines studienvorbereitenden Sprachkurses erworben werden sollen.
  • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
  • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.